Onlineshops – Geschäfte ins Reine bringen

Onlineshops – Geschäfte ins Reine bringen
15. September 2020 hejlife
In Allgemein
Onlineshops - Geschäfte ins Reine bringen

Was passiert in einem Todesfall mit dem Benutzerkonto deiner Onlineshops? Falls du dir darüber noch keine Gedanken gemacht hast, solltest du dich spätestens jetzt darum kümmern. Das Stichwort ist hier „digitaler Nachlass„. Regle deine Angelegenheiten in deinem Testament und sorge dafür, dass dein Erbe klar definiert ist. Du kannst einen Verwalter deines Nachlasses bestimmen oder einer Person deines Vertrauens eine Vollmacht ausstellen.

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Den Nachlass deiner Online-Zugänge regeln

Zu den Konten deiner Onlineshops solltest du dir rechtzeitig Gedanken machen, um das Geschehen nach deinem Ableben zu organisieren. Das heißt, du solltest dein Konto / deine Konten übertragen und Online-Zugänge für Personen einrichten, die sich nach deinem Tod oder auch im Krankheitsfall weiterhin um alles kümmern können, erst recht dann, wenn noch digitales Guthaben vorhanden ist. Am besten ist, du setzt dich mit einem Notar zusammen, den du als Nachlassverwalter einsetzen kannst. Er wird dich genau über alle wichtigen Punkte und Angelegenheiten informieren, die wichtig für dein Erbe sind.

Mehr zum Thema Nachlassverwalter – Wie regelt man einen Nachlass?

Digitaler Nachlass und OnlineshopsWelche Aufgaben übernimmt ein Verwalter deines Nachlasses für dich?

Soll dein Nachlass verwaltet werden, musst du einen unabhängigen Rechtsdienstleister damit beauftragen. Dieser kümmert sich dann komplett um diese Belange. In diesem Zusammenhang wird er feststellen, wie hoch deine Erbmasse ist. Das erfolgt durch die sogenannte Nachlassauflistung. Der Verwalter erstellt außerdem ein Verzeichnis über alle Verbindlichkeiten des Nachlasses. Dazu gehören Vermächtnisse, Steueranforderungen, Kreditraten oder weitere Zahlungsaufforderungen. Des Weiteren erstellt er bei Notwendigkeit ein Schuldenverzeichnis und begleicht aus dem vorhandenen Vermögen Schulden. Die Überschüsse werden an deine eingesetzten Erben verteilt.

Um alle Aufgaben erledigen zu können, geht das Erbe zunächst zum Verwalter des Nachlasses . Er ist dann in Besitz aller Nachlassgegenstände und muss diese im Interesse vorhandener Gläubiger und Erben verwalten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Arten eines Nachlassverwalters.

Digitaler Nachlass ist eine Sonderform

Da die Digitalisierung immer weiter fortschreitet, müssen mittlerweile auch digitale Nachlässe bestimmt und verwaltet werden. Das gilt nicht nur für E-Mail-Accounts, Online-Zugänge jeglicher Art, Profile in sozialen Netzwerken und private Dokumente, sondern auch für deine Zugänge zu Onlineshops. Die gespeicherten Daten bleiben nach deinem Ableben bei den Anbietern bestehen. Für den zuvor geschilderten Fall ist es wichtig, sämtliche digitalen Nachlässe zu regeln, damit deine Konten entweder weitergeführt oder deine Geschäfte ins Reine gebracht werden können. Das ist besonders wichtig, wenn deinen Erben, Angehörigen oder Freunden noch keine Zugangsdaten zu den jeweiligen Online-Shops und alle damit zusammenhängenden Daten vorliegen, sie also keine Vollmacht haben. Dann haben sie so gut wie keine Chance, etwas zu unternehmen oder auf wichtige Daten zugreifen zu können. Auch das Löschen deiner Zugänge ist dann nicht möglich.

Digitaler Nachlass benötigt also auch einen Nachlassverwalter, der sich um sämtliche Angelegenheiten kümmert. Du kannst eine Person deines Vertrauens zum Verwalter bestellen, aber auch einen professionellen Dienstleister damit beauftragen, sämtliche digitalen Nachlässe zu verwalten und deine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Der Verwalter kann dann im Todesfall auf deine Zugänge und sämtliche dazugehörigen Daten zugreifen. Er wertet sie aus und erledigt alle dazu notwendigen Schritte. Die Informationen reicht er an deine Erben weiter.

Digitaler Nachlass und OnlineshopsDigitale Nachlässe zu regeln, ist in jedem Alter möglich und wichtig – generelle Informationen

Deutschlandweit nutzen Millionen Menschen das Internet. Sie bewegen sich in sozialen Netzwerken, in Onlineshops oder sind bei irgendwelchen anderen Plattformen angemeldet. Das heißt, dass nicht nur junge Menschen zwischen vierzehn und 29 Jahren das Internet nutzen, sondern auch ältere Nutzer. Jeder hinterlässt dabei Spuren in Netz. Das kann zu Problemen führen, wenn es plötzlich nicht mehr möglich ist, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Dafür können Krankheit oder Tod verantwortlich sein.

Genau deshalb ist es heute empfehlenswert, den digitalen Nachlass durch einen Verwalter regeln zu lassen. Nicht nur für sämtliche sozialen Netzwerke, sondern auch für die genutzten Onlineshops. Das ist schon jetzt vorsorglich möglich. Der Verwalter kann, wenn es erforderlich wird, eingreifen und alles Weitere veranlassen. Er ist in der Lage, deine noch aktiven Accounts zu löschen, kann aber auch Verträge kündigen oder deine Zugänge übernehmen, wenn du es so bestimmt hast und dich mit ihm darüber geeinigt hast. Da in Deutschland aber das Datenschutzgesetz eingehalten werden muss, gibt es dabei einige Dinge zu beachten. Digitaler Nachlass sollte deshalb testamentarisch geregelt werden.


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Titel: Photo by Brooke Cagle on Unsplash, Small: Photo by Charles Deluvio on Unsplash

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