Was passiert mit unseren Daten, wenn wir sterben? Wer kümmert sich um unsere Social Media Accounts? E-Mail-Dienste, Online-Banking-Konten und vieles mehr – das Netz existiert nach unserem Tod weiter und es vergisst nichts. Wir haben heute eine digitale Identität. Was passiert mit den Accounts, Daten und dem Zugang zum Streaminganbieter nach unserem Tod? Digital existieren wir weiter.
Es ist Zeit für Vorsorge – ein Digitaler Nachlass will geregelt sein!
Die intensive Nutzung des Internets ist heute ganz selbstverständlich und keine Sache von Nerds und ausgeflippten jungen Leuten mehr. Wir hinterlassen ständig Spuren im Netz, versenden Nachrichten, teilen Bilder und haben aktive Konten für alle möglichen Dienste. Mit unserem Tod gehen diese Daten und Spuren nicht verloren. Es sei denn, wir kümmern uns rechtzeitig um unser digitales Erbe.
Ein wichtiger Schritt ist, unserem Testament die Zugangsdaten und Passwörter für alle noch aktiv genutzten Konten beizulegen. Und dabei geht es nicht nur um das Bankkonto, sondern auch Zugänge zu anderen Diensten. Eine Sterbenachricht auf dem Facebook-Profil können Angehörige nur hinterlassen, wenn sie die Zugangsdaten kennen. Den Streaminganbieter informieren, Netflix-Konten kündigen und dergleichen kann man ebenfalls nur, wenn die Zugangsdaten bekannt sind. Ein Testament ist wichtig – und zwar eines, das nicht die realen Güter betrifft.
Digitaler Nachlass kann verwaltet werden – wenn Vorsorge getroffen wurde
Im ersten Schritt sollte man sich bewusst machen, welche Dienste und Konten überhaupt noch verwendet werden. Vielen Menschen haben mehr als ein E-Mail Konto – inaktive Konten sollte man stets löschen. Denn das beugt Datenmissbrauch vor. Nicht genutzte Online-Abonnements braucht niemand – die kann man kündigen und dabei auch noch Geld sparen. Wichtig zu wissen: Kostenpflichtige Abonnements und fortlaufende Verträge sind Teil des Erbe und müssen von den Erben getragen werden, wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt.
Im zweiten Schritt lohnt es, eine Liste anzulegen: Bei welchem Diensten ist man überhaupt angemeldet? Wie ist der Benutzername, welche Passwörter werden verwendet? Diese Liste kann handschriftlich verfasst und an einem sicheren Ort hinterlegt werden, beispielsweise zusammen mit dem Testament in einem Tresor. Aber natürlich kann der Nachlass auch digital geregelt werden. Das passiert über einen Passwortmanager oder indem die Passwortliste lokal auf einem verschlüsselten USB-Stick gespeichert wird. Somit haben die Erben oder hat der Erbe Zugang zu den Daten und kann die Konten auf verschiedenen Social Media Kanälen verwalten, Abonnements kündigen und die Konten nach und nach kündigen.
Vor Missbrauch schützen
Passwortlisten und dergleichen müssen gut geschützt sein. Denn sowie eine fremde Person Zugang zu den Kontodaten erhält, können die entstehenden Verpflichtungen dem Erben zur Last fallen. Viele Menschen erteilen einem vertrauenswürdigen Angehörigen schon zu Lebzeiten eine Bankvollmacht, um die Verwaltung des finanziellen Nachlasses sicherzustellen. Wichtig: Die Vollmacht muss „über den Tod hinaus“ gelten!
Besonders übersichtliche wird ein digitaler Nachlass übrigens, wenn in einer Mappe alle Mitgliedschaften, Verträge und Konten mitsamt den Zugangsdaten aufgelistet werden. Das erspart trauernden Angehörigen die Arbeit, durch alle Unterlagen zu gehen und sich die Informationen zu suchen, die für die Verwaltung des Nachlasses benötigt werden.
Daten bedeuten Verantwortung
Dinge wie der Zugang zu Social Media Konten und Verträge mit dem ein oder anderen Streaminganbieter beschäftigen uns im Alltag eher nicht. Wir haben uns daran gewöhnt, dass wir uns um nichts kümmern müssen. Ein Trugschluss: Digitaler Nachlass will verwaltet sein, wie jeder andere Nachlass auch. Wie genau die Verwaltung der digitalen Daten im Todesfall verläuft, ist übrigens in den Richtlinien der Onlinedienste nachzulesen. Die AGBs führen diese Informationen auf, und sogar der Support der verschiedenen Dienste hilft gerne weiter.
Fakten: Digitales Erbe in Deutschland
Bislang haben nur etwa 18 Prozent der Deutschen festgelegt, was mit ihren Daten und Konten nach ihrem Tod passieren soll. Immerhin 29 Prozent der Deutschen haben im Testament auch den digitalen Nachlass geregelt. Und ganze 72 Prozent der Deutschen finden eine gesetzliche Regelung bezüglich des digitalen Erbes (digitaler Nachlass) gut – so das Ergebnis einer Umfrage aus dem Jahr 2017! Bislang sind noch viele Fragen offen, beispielsweise ob die Zugangsdaten für Streaming-Dienste an Erben weitergegeben werden dürfen. Wir informieren jeweils über die neuesten Entwicklungen!
Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar.
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