Der Nachlass – Was ist ein Nachlass?

Der Nachlass – Was ist ein Nachlass?
20. August 2020 hejlife
In Vermächtnis
Der Nachlass - Was ist ein Nachlass?

Im Rahmen der Vorsorge lohnt es immer, den Nachlass genau zu regeln. Am besten in Form von einem Testament, welches in schriftlicher Form hinterlegt werden kann. So ist nicht nur das Erbe genau geregelt. Der Nachlassverwalter hat zudem eine Übersicht, was alles in die Nachlasspflegschaft einfließt.

Was gehört zum Nachlass von einem Verstorbenen?Was gehört zum Nachlass von einem Verstorbenen?

Als Hinterlassenschaft werden immer erst einmal alle Dinge und Werte bezeichnet, die ein Verstorbener nach seinem Tod hinterlässt. Dazu zählen materielle Dinge ebenso wie finanzielle Angelegenheiten. Autos, Immobilien, Wertgegenstände und Möbel sowie Hausrat und Kleidung sind beispielsweise materielle Dinge.

Aber auch das Boot, Schmuck, wertvolle Münzen, die Briefmarkensammlung und so weiter. Finanzielle Nachlässe sind unter anderem kapitalbildende Versicherungen, Vermögen, Aktien und ähnliche Dinge. Aber auch Schulden gehören zu den finanziellen Angelegenheiten, die geklärt werden müssen, wenn die Erbschaft angenommen werden soll. Besonders Letztere können ohne Klärung schnell zu einer bösen Überraschung werden.

Hinweis: Sind die Schulden so hoch, dass sie von der Erbmasse nicht gedeckt werden können, lohnt ein Ausschlagen des Erbes. So müssen sich die Erben nicht mit den Schulden des Verstorbenen beschäftigen.
Anzeige gaius.legal

Was fällt nicht in die Erbmasse?

Es gibt auch Dinge, die nicht vererbt werden können. Das sogenannte Nießbrauchsrecht ist beispielsweise nicht vererbbar. Bestand ein Nutzungsrecht von einem Grundstück, verfällt dieses Recht, sobald der Nutzer verstorben ist. Gleiches gilt auch für Doktorentitel oder ähnliche Dinge. Diese werden selbstverständlich nicht auf die Nachkommen übertragen, weil sie erworben wurden und nicht als vererbbare Titel gelten.

Auch bei kapitalbildenden Versicherungen muss genau geschaut werden, wem diese zugute kommen. Sie sind in der Nachlassregelung involviert. Aber der Verstorbene hat zu Lebzeiten festgelegt, wer nach seinem Tod von der Versicherung profitieren soll. Somit sind die regulären Erben nicht selbstverständlich auch die Erben der Versicherungssumme.

Digitales Erbe nicht vergessen

Digitales Erbe nicht vergessenIn Zeiten von Facebook und anderen sozialen Medien, von Webseiten und all den anderen Onlineauftritten ist es wichtig, dass auch im Internet nach Hinterlassenschaften geschaut wird, wenn ein Mensch stirbt. Was passiert mit dem Account in den sozialen Medien? Wie wird die Webseite gehandhabt? Was passiert mit den Fotos und Videos, die vielleicht online gestellt wurden?

Viele Erben sind genau mit diesen Fragen überfordert. Denn ein digitaler Nachlass lässt sich nicht so einfach händeln, wenn keine Passwörter und Zugangscodes vorhanden sind. Einige Portale bieten deshalb entsprechende Dienstleistungen an. Der Nutzer des Accounts kann schon zu Lebzeiten festlegen, was damit nach seinem Tod geschehen soll. So haben mögliche Erben die Chance, richtig mit den Inhalten im Internet umzugehen.

Mehr zum Thema Digitaler Nachlass – Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Alles zu Lebzeiten klären

Wer sein Vermögen und seine Hinterlassenschaften zu Lebzeiten schon regelt, muss nach seinem Tod keine Streitigkeiten befürchten. Mit einer testamentarischen Regelung kann genau geklärt werden, wie sich Nachlässe aufteilen und wer etwas bekommt. So lassen sich nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Es ist zusätzlich auch möglich, besondere Institutionen und Personen zu berücksichtigen, die außerhalb der regulären Erbfolge zu finden sind.

Übrigens: Liegt keine schriftliche Regelung für die Erben vor, greift die reguläre Erbfolge. Sollten keine Erben gefunden werden, erbt der Staat das Vermögen. Aber auch die Schulden, sollten welche vorhanden sein.

Mehr zum Thema Social Media – Was gibt es bei Social Media und dem Nachlass zu beachten?


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by Sam Carter on Unsplash, Photo by Anthony Tran on Unsplash, Photo by Toa Heftiba on Unsplash

Anzeige gaius.legal

Comments (0)

Antwort hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google

Dein Leben ist digital.

Bleibe auf dem Laufenden.