Erbengemeinschaft – Was gibt es bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Erbengemeinschaft – Was gibt es bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?
18. August 2020 hejlife
In Vermächtnis
Erbengemeinschaft - Was gibt es bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Was ist eine Erbengemeinschaft und was gibt es bei ihr zu beachten? Bereits jetzt für später vorsorgen – eine der Weisheiten die ältere Menschen ihren jüngeren Mitmenschen mit auf den Weg geben. Allerdings führt in der Familie allzu oft gerade das Versäumnis betagterer Angehöriger die Aufteilung ihres Erbes zu Lebzeiten geregelt zu haben zu Streitigkeiten.

Was in deutschen Regeln und Gesetzen zum Erbrecht ziemlich gestelzt daher kommt ist eigentlich sehr einfach. Derjenige der nach seinem Tod etwas vererbt, ist der sogenannte Erblasser. Dieses Erbe umfasst all die Güter und Verpflichtungen, die die verstorbene Person der Nachwelt hinterlässt. Der wortwörtliche Nachlass. Derjenige der diese Güter und Verpflichtungen erhält, also erbt, wird deshalb als Erbe bezeichnet.

Dabei kann der Erbe entweder aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder durch den Willen des Erblassers, vorwiegend durch ein Testament, explizit hierzu berechtigt sein. Dies wird auch gewillkürte Erbfolge genannt.

Sind mehrere Personen Erben des Erblassers, dementsprechend Miterben, bilden sie per Gesetz eine Erbengemeinschaft.

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Was bedeutet es für dich Teil dieser Erbengemeinschaft zu sein?

Im Grunde steckt die Lösung schon in der Bezeichnung. Es handelt sich um eine Gemeinschaft von Personen, denen ein Vermögen gemeinsam zusteht.

Der Nachlass gehört allen gemeinschaftlich und kein Teil davon steht einem Miterbe alleine zu. Dabei geht es sowohl um die Gesamtheit aller Güter als auch um jede Forderung aus dem Erbe. In jedem Fall kann der einzelne Miterbe insgesamt nur über seinen Anteil am Gesamtvermögen verfügen und z.B. seinen Erbteil verkaufen.

Dementsprechend ist per Gesetz nicht nur geregelt wer etwas erbt, sondern auch wie groß der Anteil am Erbe eines jeden Miterben ausfällt. Wie dies im Einzelfall aussieht, ist davon abhängig, wie nah die Erben mit dem Erblasser verwandt sind und wie viele Erben es insgesamt gibt. Es kommt also auf das Verwandtschaftsverhältnis an. Je näher eine Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher fällt sein Anteil am Gesamterbe aus. Am größten ist der Erbteil demnach für Kinder und Enkel des Verstorbenen. Danach folgen Geschwister, Neffen und Nichten. Am geringsten fällt der Anteil für Onkel, Tanten sowie Cousins und Cousinen aus.

Allerdings besteht oft Uneinigkeit darüber, wie viel einem Erben seiner Ansicht nach zusteht und was mit dem Erbe schlussendlich passieren soll. Eine Lösung der Auseinandersetzung ist dann meist ohne Hilfe eines Rechtsanwalts nicht mehr möglich.

Ist die Frage der Höhe des Erbteils geklärt, kann es notwendig sein, mit Banken oder Behörden in Kontakt zu treten und dich als Erbe auszuweisen.

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Wie erhältst du diesen Nachweis?

Das ist unkomplizierter als es im ersten Moment erscheinen mag. Das benötige Ausweisdokument wird durch ein Gericht ausgestellt und gibt Auskunft darüber, wer berechtigter Erbe ist und wie groß der Anteil am Erbe des Verstorbenen ausfällt. Dieser regelmäßig benötigte Nachweis wird Erbschein genannt und vom Nachlassgericht erstellt. Hierbei handelt es sich um das Amtsgericht, das sich am Wohnort des nunmehr Verstorbenen befindet. Kannst du persönlich nicht vor Ort erscheinen, kann dies ein Dritter für dich mit einer Vollmacht tun.

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Und wie musst du das Erbe versteuern?

Egal ob Geld, Unternehmensanteile oder eine Immobilie, das Erbe muss versteuert werden. Die gleichnamige Erbschaftssteuer richtet sich dabei nach der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad. Zudem fällt bei der Vererbung einer Immobilie an eine Person die kein Familienmitglied ist Grunderwerbssteuer an. Für Familienmitglieder gilt dies nicht, selbst wenn du einem anderen Erben deine Immobilienanteile verkaufst. Ansonsten gelten Steuerfreibeträge die du bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen solltest.


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by Tyler Nix on Unsplash, Photo by John-Mark Smith on Unsplash

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Comment (1)

  1. Dietrich Schneider 2 Jahren vor

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Erbrecht. Interessante Idee, das mit der Erbengemeinschaft und wie gut, dass unser Gesetz das so schön regelt. Ich bin aktuell dabei meine Willen zu verfassen und suche nach Inspiration wie ich alles fair aufteilen kann, ich denke ich wende mich dann auch mal an einen Anwalt für Erbrecht.

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