Digitaler Nachlass – Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Digitaler Nachlass – Was gehört alles zum digitalen Nachlass?
8. Juni 2020 hejlife
In Vermächtnis, Vorsorge
Digitaler Nachlass - Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Das Thema digitaler Nachlass gewinnt im Laufe der Zeit mehr und mehr an Bedeutung. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Internetmöglichkeiten und auch der Social Media Bereich fortlaufend weiter entwickelt werden. Wenn du dir auch schonmal die Frage gestellt hast, was bei Eintritt eines Erbfalls eigentlich mit Profilen und Guthaben auf Online Plattformen passiert, solltest du jetzt unbedingt dran bleiben. Hier erfährst du alles wissenswerte über die Thematik des digitalen Nachlasses.

1. Was ist eigentlich von der Erbschaft (u.a. Digitaler Nachlass) umfasst?

Klar ist schonmal, dass mit dem Tod einer Person das Vermögen und die Verbindlichkeiten auf die Erben übergehen. Die Erben sind dabei entweder testamentarisch bestimmt, oder aber es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Doch was gehört eigentlich alles zu dem Begriff des Vermögens?

Zu dem Vermögen gehören nicht nur alle körperlichen, geldwerten Güter, sondern vielmehr auch Online-Zugänge wie zum Beispiel bei Facebook, Instagram und Google. Dass digitale Konten vererbbar sind, ist aber noch gar nicht so lange klar. Der Bundesgerichtshof hat in einer Leit-Entscheidung im Jahr 2018 entschieden, dass digitale Profile mit dem Tod auf die Erben übergehen. Dabei wurde das Erbrecht der Erben gegenüber dem Fernmeldegeheimnis der digitalen Kommunikationspartner miteinander abgewogen.

Es kommt auch vor, dass die verstorbene Person ein digitales Guthaben auf diversen Online-Seiten gehabt hat. Natürlich zählt auch dieses Guthaben mit zu dem Vermögen und somit auch zur Erbschaft.

Mehr zum Thema Digitaler Nachlass bei Facebook – Wie geht Facebook mit meinem Nachlass um?

Anzeige gaius.legal

2. Verwaltung der Profile durch letztwillige Verfügungen

Wenn du möchtest, dass nach dem Tod deine Profile von deiner Familie zum Beispiel verwaltet werden können, dann solltest du das frühzeitig regeln. Dafür ist es zunächst einmal angebracht eine Liste anzufertigen, in der du alle deine Profile inklusive Zugangsdaten und Passwörter auflistest. Diese Liste sollte auch immer aktuell gehalten werden, schließlich kommt es nicht selten vor, dass auch mal das Passwort geändert wird.

Außerdem solltest du ein Testament errichten, in dem du erklärst, dass deine Erben den Zugang zu diesen online-Profilen erhalten sollen. Ein solches kannst du eigenhändig errichten, durch selbst geschriebene Erklärung und auch Unterschrift, oder aber du du errichtest es zur Niederschrift vor einem Notar. So stellst du sicher, dass dein/e Erbe/Erbin auch den Zugriff auf deinen eigenen Profile erhält.

3. Was es außerdem zu beachten gilt

Der Übergang eines Online Profils auf die Erben bedeutet aber auch, dass diese tiefe Einblicke in die eigene Privatsphäre erhalten. Wenn so etwas nicht gewollt ist, solltest du jetzt schon einmal darüber nachdenken, welche Fotos oder Textverläufe so privat sind, dass diese auf keinen Fall gesehen werden sollen. Diese kannst du ganz einfach löschen.

Wenn du (wie bereits oben erwähnt) eine Liste mit all deinen Online-Profilen inklusive der dazugehörigen Passwörter erstellt hast, solltest du diese Liste gut verwahren, um sie vor Zugriff Dritter zu schützen. Solch eine Liste könntest du zum Beispiel in einem eigenen Tresor oder aber in einem Schließfach deiner Bank sicher verwahren.

Mehr zum Thema Streaming Plattformen und digitaler Nachlass


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by Artem Kovalev on Unsplash

Anzeige gaius.legal

Comments (0)

Antwort hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google

Dein Leben ist digital.

Bleibe auf dem Laufenden.