Ghosting – Identitätsdiebstahl von Verstorbenen

Ghosting – Identitätsdiebstahl von Verstorbenen
5. Mai 2021 hejlife
In Allgemein
Ghosting - Identitätsdiebstahl von Verstorbenen

Ghosting: Der Identitätsdiebstahl von Verstorbenen in Zeiten der Digitalisierung

Traurig aber wahr: Auch Verstorbene sind im Zeitalter der Digitalisierung nicht vor Identitätsdiebstahl sicher. Ein Datendiebstahl, der meist von einem Identitätsmissbrauch begleitet wird, kann die Existenz der Angehörigen bedrohen. Zudem werden diese meist durch die unverfrorene Art der Verbrecher schwer traumatisiert.

Um einen Identitätsmissbrauch bereits im Vorfeld zu verhindern, gibt es unterschiedliche Lösungen. Diese werden im Folgenden vorgestellt. Außerdem wird erklärt, um was es sich überhaupt bei einem Identitätsmissbrauch im Falle von Verstorbenen handelt und welche Rolle die Sozialen Medien dabei spielen.

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Was ist Identitätsdiebstahl im Internet? Was ist unter Ghosting zu verstehen?

Wenn sich Identitätsdiebe im Internet für eine andere Person ausgeben, liegt ein Identitätsdiebstahl vor. Meist wollen die Kriminellen den Ruf einer Person zerstören oder sich finanziell bereichern. Wenn die Daten von gerade erst Verstorbenen gestohlen werden, ist vom sogenannten „Ghosting“ die Rede.

Bei einem Identitätsdiebstahl und auch beim Ghosting handelt es sich um Datenklau für unterschiedlichste Formen von Internetbetrug. Aktuell gibt es den Tatbestand Identitätsdiebstahl im Strafrecht (noch) nicht. In den zur Anzeige gebrachten Fällen ist je nach Ausprägung der Straftat beispielsweise von einem Ausspionieren und Abfangen persönlicher Daten, von Kreditbetrug im Warenbereich, Dokumentenfälschung und Mobbing die Rede.

Datenbetrüger haben es primär auf Kreditkartendaten und Zugangsschlüssel zu digitalen Zahlungssystemen abgesehen. Viele Täter geben sich aber auch mit weniger zufrieden: So tätigen viele Kriminelle unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen im Namen ihrer Opfer Einkäufe im Internet. Dabei reicht oftmals, wenn Täter den vollständigen Namen und das Geburtsdatum ihrer Opfer eingeben. Diese Informationen finden Kriminelle beispielsweise in den Sozialen Netzwerken ihrer Opfer, auf Business-Plattformen oder auf Flirtseiten. Beim Ghosting kommt es aktuell immer häufiger vor, dass eine Sozialversicherungsnummer durch die Täter mit den gestohlenen Daten verknüpft wird,, um eine synthetische ID zu erstellen.

Für ihre kriminellen Aktivitäten nutzen Datendiebe illegal erworbene Login-Daten für einen Account und shoppen dann auf Kosten ihrer Opfer, fragen bei den Bekannten ihrer Opfer, die vielleicht noch gar nichts von dem Tod gehört haben, nach finanzieller Hilfe oder posten im Namen ihrer Opfer wilde Beschimpfungen auf Social Media. Die Konsequenzen können für Angehörige von Verstorbenen zu einem Alptraum werden.

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Datenmissbrauch nimmt stark zu

2016 nahm die Cyberkriminaltität gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik im Vergleich zum Vorjahr um circa 80 % zu. Insgesamt wurden knapp 82.500 Straftaten in diesem Bereich begangen. Etwa ein Viertel dieser Fälle kann der Kategorie „Datendiebstahl“ zugeordnet werden. In Fällen von Datendiebstahl werden persönliche Daten, die im Internet eingegeben werden, systematisch ausgespäht, abgefangen und mit betrügerischer Absicht verwendet.

Die Zunahme der Straftaten in der Cyberkriminalität führen Experten auf die immer stärker zunehmende Skrupellosigkeit der Täter zurück. Da sich das Leben vermehrt ins Internet verlagert, haben Kriminelle viel mehr „Angriffsflächen“ als noch vor ein paar Jahren. Moderne Techniken machen es Kriminellen außerdem leicht, Daten, selbst von Verstorbenen, zu hacken und für ihre Zwecke zu missbrauchen. Hinzu kommt, dass viele User zu vertrauenswürdig ihre Daten im Internet eingegeben. So achten viele Internetnutzer beispielsweise bei der Angabe sensibler Zahlungsdaten nicht darauf, welche Verschlüsselungstechniken Betreiber von Internetseiten nutzen. Mehr Aufklärung in diesem Bereich ist dringend nötig.

Der Schutz vor Datenweitergabe

Um sich selbst und nach dem eigenen Ableben seine Liebsten vor einer kriminelle Datenweitergabe zu schützen, sollte jeder, der online aktiv ist, seine Identität und seine Online-Konten im Internet bestmöglich schützen. Ein guter Schutz macht es Kriminellen zumindest schwerer, persönlichen Daten zu rauben. Leider gibt es dennoch keine hundertprozentige Absicherung.

Wichtig ist, dass jeder seine Zugänge zu Online-Konten mit sehr guten Kennwort schützt. Ein Kennwort wie „123456“ sind nicht geeignet und bieten kaum Schutz. Setzen Sie vielmehr auf eine Kombination aus Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, Zahlen und Sonderzeichen. Wer einen öffentlichen Internetzugang nutzt, der sollte sich unbedingt nach der Session von allen Websites wieder abmelden. Außerdem sollte jeder Internetnutzer vorsichtig sein, wenn Daten wie die Bankverbindung, Passwörter, Pins oder Kreditkartennummern abfragt werden.

Zudem ist es ratsam, alle E-Mails, die keinem bekannten Absender zugeordnet werden können und die Links und Anhänge enthalten, direkt zu löschen. Auf keinen Fall dürfen die Links geöffnet und die Anhänge heruntergeladen werden. Andernfalls droht, dass schädliche Software heruntergeladen wird.

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Welche Hilfestellung bieten die sozialen Netzwerke? Was ist ein digitaler Nachlass?

1. Auch wenn es hart und für einige, vor allem junge, User hart und surreal klingt: Wer sich bei einem Sozialen Netzwerk wie beispielsweise Facebook oder Twitter anmeldet, sollte direkt festlegen, was nach dem eigenen Tod mit dem Social Media Account geschehen soll. Einige Netzwerke gehen das Thema recht offensiv an, so dass der User zu Lebzeiten über seinen digitalen Nachlass bestimmen kann. Digitaler Nachlass bedeutet in diesem Kontext, dass nicht zwangsläufig alle Konten dauerhaft gelöscht werden. Vielmehr haben Angehörige die Möglichkeit, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen, diesem online zu gedenken und den Nachlass im Internet zu verwalten. Dafür erhalten diese Zugriff auf das Konto.

2. Die sozialen Netzwerke bieten ferner die Möglichkeit, für die Zeit nach dem Ableben ihrer User eine endgültige Löschung eines Accounts vorzunehmen.

3. Darüber hinaus wird von einigen Netzwerken die Option angeboten, nach dem Tod des Users dessen Accounts dauerhaft auf einen sogenannten „Gedenkstatus“ zu setzen. Zudem haben direkte Angehörige die Möglichkeit, den Account nach dem Tod zu übernehmen und damit nach eigenem Wunsch zu verfahren. Um die Berechtigung zu erhalten, reicht es meist aus, wenn Angehörige und Partner den Zugriff beim jeweiligen Sozialen Netzwerk beantragen. Die sozialen Netzwerke bieten hierfür viele verschiedene Kontaktmöglichkeiten an.

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Fazit

Immer mehr Menschen nutzen das Internet um einzukaufen und ihre alltäglichen Dinge zu erledigen. Auch die Nutzung von Social Media wird immer populärer. So ist es nicht verwunderlich, dass sich Kriminalität immer mehr ins Internet verlagert und Cyberkriminalität immer mehr zunimmt.

Um nach dem eigenen Tod die Angehörigen nicht unnötig zu belasten und womöglich auch in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, ist es unbedingt empfehlenswert, bereits zu Lebzeiten die eigenen Daten bestmöglich zu schützen und Ghosting keine Chance zu geben. Dazu gehört festzulegen, was nach dem eigenen Tod mit den Online-Konten passieren soll.

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Comment (1)

  1. MX2000 2 Jahren vor

    Toller Beitrag. Danke für die Info

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