Digitaler Nachlass bei Facebook – Wie geht Facebook mit meinem Nachlass um?

Digitaler Nachlass bei Facebook – Wie geht Facebook mit meinem Nachlass um?
1. August 2020 hejlife
In Social Media
Digitaler Nachlass bei Facebook - Wie geht Facebook mit meinem Nachlass um?

Hast Du Dich schon einmal gefragt, was ein digitaler Nachlass ist? Im Prinzip funktioniert der Facebook-Nachlass wie eine Art Testament, das dafür sorgt, dass sich eine vorab festgelegt Person nach Deinem Ableben um den Account kümmert. Erblasser ist derjenige, dem das Konto gehört und Erbe ist eine Person des Vertrauens.

Privatsphäre wird von Facebook streng geschützt

Der Nachlass dieser Art (Digitaler Nachlass) ist deshalb wichtig, weil Facebook die Sache mit dem Datenschutz und der Privatsphäre genau nimmt. In der Vergangenheit ist es passiert, dass Hinterbliebenen ohne eine digitale Vollmacht keinerlei Recht eingeräumt wurde, auf den Account des Verstorbenen zuzugreifen.

Ohne eine Art Testament speziell für Social Media sind Eltern, der Partner oder die besten Freunde machtlos. Falls Du das ändern willst, indem Du Dich rechtzeitig kümmerst, ist das Thema digitaler Nachlasse sicherlich relevant für Dich.

Wer sich an dieser Stelle um das Thema Vorsorge für den Todesfall kümmert, macht es den Hinterbliebenen einfacher. Manchmal reicht es schon aus, wenn Du einen Kontakt angibst, der die Rechte für Deinen Account erhält, falls etwas passiert.

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Was passiert mit einem Account im Todesfall?

Inzwischen kann jeder Nutzer auf eigene Faust entscheiden, was mit dem Account im Fall des eigenen Todes einmal passieren soll.

Du hast zum Beispiel die Möglichkeit, dass das Konto auf jeden Fall gelöscht wird – und das vollkommen unabhängig vom Wunsch der Hinterbliebenen. Wenn Du Dich bei Facebook angemeldet hast, kannst Du in das Menü gehen und dort einen sogenannten Nachlasskontakt angeben. Hier wählst Du keine konkrete Person aus, sondern klickst auf den Button „Kontolöschung anfordern“.

Wenn Du Dir Deiner Sache ganz sicher bist, kannst Du das Ganze abschließend mit dem Button „Nach dem Tod löschen“ bestätigen. Auf diese Weise hast Du dafür gesorgt, dass der Kontakt die Löschung nach Deinem Tod beantragen kann. Es kommen allerdings nur direkte Mitglieder der Familie oder ein Nachlassverwalter in Betracht.

Überlege Dir genau, wen Du beauftragen möchtest.

Gedenkzustand – eine mögliche Alternative zur direkten Löschung

Niemand wird von Facebook dazu gezwungen, gleich den ganzen Account löschen zu lassen. Stattdessen gibt es die Möglichkeit, das Konto in den sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Wenn der Inhaber des Accounts verstorben ist, wird bei Auswahl dieser Option neben dem Nutzername „In Erinnerung an“ neben den Namen geheftet.

Der Vorteil bei dieser Sache: Die Inhalte des Kontos werden weiterhin angezeigt und trotzdem sieht jeder Abonnent, Besucher oder ehemalige Bekannte: Der Inhaber ist nicht mehr am Leben.

Diese Option kann Angehörige davor schützen, dass konkrete Nachfragen kommen von Menschen, die gar nichts vom Tod der betreffenden Person wussten.

Überlege Dir am besten vorab genau, ob Du lieber möchtest, dass Dein Konto im Fall des Ablebens gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt wird.

Beide Varianten haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Allerdings ergibt es Sinn, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. Hier ist es wie mit anderen Vorbereitungen für den eigenen Tod auch: Je mehr Du heute regelst, desto leichter wird es für Deine Familie, in Deinem Sinne zu handeln.

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Was im Hinblick auf Social Media noch wichtig ist

Ein digitaler Nachlass kann nur dann adäquat verwaltet werden, wenn die betroffenen Personen sowohl die benötigten Passwörter als auch den Nutzernamen von einem Erblasser haben. Kümmere Dich rechtzeitig darum, dass die entsprechenden Daten an einem zentralen Ort verwahrt werden, an welche Dein Nachlasskontakt im Todesfall herankommt.

Du als Inhaber bist verantwortlich dafür, dass der Erbe Zugriff auf Deine Konten hat. Die digitale Vollmacht solltest Du zudem am besten im Einverständnis mit dem Erbe anlegen, damit derjenige genau weiß, um was es überhaupt geht. Falls es sich um ältere Menschen handelt, die sich nicht gut mit Facebook und Co. auskennen: Betreibe Vorsorge, indem Du den Vorgang genau erklärst.

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Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by Allie on Unsplash

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