Streaming Plattformen und digitaler Nachlass

Streaming Plattformen und digitaler Nachlass
7. Mai 2020 hejlife
In Social Media, Vorsorge
Streaming Plattformen und digitaler Nachlass

Für welche Dinge ein Testament ausstellen? Wenn eine Person verstirbt wird ihr Vermögen an die Erben aufgeteilt. Früher war es üblich, dass die Wertgegenstände, Bankkonten etc. in den Nachlass eingeflossen sind. Mittlerweile gelten aber nicht nur physische Gegenstände als Nachlass, sondern auch sämtliche Online-Zugänge wie Profile auf Social-Media oder Abonnements bei Streamingdiensten.

Wie kann der Nachlass erstellt werden?

Zunächst gibt es das eigenhändige bzw. privatschriftliches Testament. Dabei muss der Erblasser seinen letzternWille schriftlich mitteilen. Wichtig ist, dass der vollständige Name, die Adresse und das Geburtsdatum dieser Person auf der Urkunde ersichtlich sind. Die Begünstigten des Testaments müssen ebenfalls mit jenen Informationen aufgelistet werden. Diese Form von Testament darf nur handschriftlich verfasst werden. Ungültig ist es, wenn es mit einer Schreibmaschine oder einem Computer bzw. von einer dritten Person verfasst wurde. Zu beachten ist auch, dass auf das Testament das aktuelle Datum geschrieben wird. Sollte es mehrere Testamente geben, gilt immer jenes, welches das jüngste Datum aufweist. Die Urkunde kann sowohl zu Hause als auch bei einem Rechtsanwalt oder Notar aufbewahrt werden.

Bei einem öffentlichen bzw. notariellen Testament ist es so, dass der Wille von dem Erblasser selbst oder einer dritten Person verfasst wird. Dabei spielt es aber keine Rolle, ob die Urkunde handschriftlich, mit dem Computer oder der Schreibmaschine verfasst wurde. Aus inhaltlicher Sicht ist das notarielle Testament gleich aufgebaut wie das privatschriftliche. Um die Gültigkeit zu bestätigen, müssen auch Zeugen im Raum anwesend sein. Diese sind auf der Urkunde namentlich festzuhalten und dürfen in keiner Weise vom Inhalt des Testaments begünstigt werden.

Eine weitere Form ist ein sogenanntes Berliner Testament. Das heißt, ein Ehepaar bzw. zwei Lebenspartner machen sich gegenseitig zu Alleinerben, sobald einer der beiden verstirbt. Nachdem auch der andere verstorben ist, wird das Vermögen an die Kinder bzw. anderen Erben weitergegeben. Bei dieser Form ist jedoch Vorsicht geboten, da die Nachkommen einen Pflichtanteil geltend machen können und die Alleinerbschaft auch steuerliche Nachteile hervorrufen könnte.

Mehr zum Thema Nachlassverwalter – Wie regelt man einen Nachlass?

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Was ist ein digitaler Nachlass?

Heutzutage ist es völlig normal Onlineaccounts auf verschiedensten Plattformen zu haben. Doch was passiert mit diesen, wenn die Person verstirbt?

Egal ob auf Twitter, Facebook oder Instagram. Aus Sicherheitsgründen wird auf jeder Seite ein anderer Benutzer und ein anders Passwort verwendet. Diese werden möglicherweise am Handy gespeichert oder sofort nach der Eingabe wieder vergessen. Wenn diese Konten nach dem Tod einer Person aufrecht bleiben, scheint dies auf den ersten Blick nicht gefährlich zu sein. Probleme können sich vor allem bei vertraulichen Dokumenten, dem E-Mail-Account oder Banken-Profilen ergeben. Für die Führung dieser Konten können zusätzliche Kosten anfallen, weshalb sie nach dem Tod geschlossen werden müssen. Besonders wichtig ist auch die Kündigung eines Streaminganbieter und von Verträgen, welche in digitalen Währungen ausgestellt sind.

Um diese Unannehmlichkeiten für die Erben zu umgehen, bietet sich die Möglichkeit einen digitalen Nachlass zu erstellen. Dabei hält der Erblasser in einer Urkunde fest, wer sich um seine Konten im Internet kümmern soll. In einem beigelegten Blatt findet dieser anschließend alle Zugangsdaten und Passwörter, die er zur Schließung benötigt. In diesem können auch persönliche Notizen angeführt werden, ob beispielsweise ein Profil gelöscht oder aufrechterhalten werden soll.

Digitaler Nachlass und Kryptowährung

Alles über Digitaler Nachlass und Kryptowährung bei hejlife

Sollte es sich bei den Accounts um hochsensible Konten, wie beispielsweise Kryptowährungen handelt, ist es ratsam auch eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Die Urkunde kann mit der Unterschrift des Erblassers in einem Safe oder beim Notar bzw. Rechtsanwalt aufbewahrt werden.

Mehr zum Thema Digitaler Nachlass – Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Digitaler Nachlass und das Twitter, Instagram und Facebook-Profil

Die meisten Plattformen bieten neben der Möglichkeit das Konto zu löschen auch die Variante an, dass die Seite weiterhin geführt wird. Diese wird beispielsweise als „Gedenkseite“ oder im „Gedenkzustand“ bezeichnet. So haben auch andere Personen noch die Möglichkeit ihr Beileid bzw. auch ihre positiven Erlebnisse mit den anderen Nutzern zu teilen. Sowohl PayPal als auch Google-Konto können als „inaktiv“ gemeldet werden. Die meisten Online-Zugänge können aber nur mit Vorlage des digitalen Nachlasses endgültig gekündigt bzw. gelöscht werden.

Mehr zum Thema Social Media – Was gibt es bei Social Media und dem Nachlass zu beachten?


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Titel = Photo by André François McKenzie on Unsplash, Small = Photo by CardMapr on Unsplash

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