Was ist ein Testamentsregister und was ist zu berücksichtigen?

Was ist ein Testamentsregister und was ist zu berücksichtigen?
6. Oktober 2020 hejlife
In Vermächtnis
Was ist ein Testamentsregister und was ist zu berücksichtigen?

Um den eigenen Nachlass ordnungsgemäß regeln zu können, ist ein Testament notwendig. Es geht nicht nur darum, den materiellen wie auch den finanziellen Nachlass bestmöglich in Form von einem Erbe darzubieten. Auch ein digitaler Nachlass und somit ein digitales Erbe dürfen nicht vergessen werden. Im Testamentsregister wird das Testament so verzeichnet, dass es nach dem Tod von den Erben gefunden wird.

Das Zentrale Testamentsregister – für künftige Erben wichtig

Wer sein Vermögen nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge weiterreichen möchte, muss einen letzten Willen aufsetzen. Nur so ist es möglich, dass Erbe ordnungsgemäß zu verteilen. Während das Nachlassgericht den Nachlassverwalter oder einen Nachlasspfleger für die Nachlasspflegschaft stellt, ist das Zentrale Testamentsregister dafür zuständig, den letzten Willen nicht in der Versenkung verschwinden zu lassen. Es ist eine zentrale Anlaufstelle, die für Notare und das Amtsgericht sowie Anwälte zugänglich ist und die dafür sorgt, dass ein privatschriftliches sowie ein notarielles Testament auch nach dem Tod gefunden wird.

Sicherlich ist es möglich, einen solchen letzten Willen auch zu Hause aufzubewahren. Doch um Streitigkeiten nach dem Tod zu vermeiden, ist es immer besser, den letzten Willen in externe Hände zu geben.

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Der sicherste Weg für eine optimale Nachlassverwaltung

Das Nachlassgericht ist nicht dafür zuständig, sich mit Erben auseinanderzusetzen. Es ist als Nachlassverwalter für die Nachlasspflegschaft verantwortlich. Ein Nachlasspfleger kümmert sich dann um die jeweiligen Aspekte. Er informiert die Erben über die Urkunde. Damit das geschehen kann, muss der letzte Wille auch vorhanden sein. Sonst tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Um hier den sichersten Weg zu gehen, sollte das Testament im Zentralen Testamentsregister verzeichnet werden. Dieses Zentrale Testamentsregister wurde 2012 von der Bundesnotarkammer eingerichtet. Ein großer Datenspeicher ist dort für alle relevanten Informationen über alle registrierten Testamente verantwortlich. Dabei wird die Urkunde nicht direkt beim Testamentsregister hinterlegt. Lediglich der Vermerk, wo der letzte Wille zu finden ist.

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Informiert wird das Zentrale Testamentsregister auf elektronischem Wege vom Notar oder vom Amtsgericht. Auch eigenhändig geschriebene Testamente können im Zentralen Testamentsregister aufgenommen werden. Ein Anwalt für Erbrecht berät diesbezüglich ausführlich.

Hinzu kommt, dass die Bundesnotarkammer immer automatisch von den Standesämtern informiert wird, wenn es einen inländischen Sterbefall gibt. Gleiches gilt für das Nachlassgericht. Somit erfährt die Bundesnotarkammer vom Sterbefall, gibt ihn an das Zentrale Testamentsregister weiter und kann dann schauen, ob und wo ein letzter Wille hinterlegt wurde. Gibt es diesen, wird das an das Nachlassgericht weitergeleitet, sodass dann alles seinen normalen Weg gehen kann.

Das sind die gespeicherten Daten im Zentralen Testamentsregister

Ein Testament ist erst dann vollständig, wenn es nicht nur materiellen und finanziellen Nachlass enthält, sondern auch ein digitaler Nachlass und somit ein digitales Erbe berücksichtigt wird. Es ist wichtig, dass das in der heutigen Zeit immer berücksichtigt wird. Denn wir alle sind online tätig und hinterlassen somit auch einen Fußabdruck im World-Wide-Web. Es geht nicht nur darum, den privaten Social Media Account bei Facebook an die Erben weiterzureichen. Es geht auch immer darum, solche Accounts nach dem Tod schließen zu lassen, damit mit den Daten kein Schindluder getrieben wird. Wer zudem Geld im Internet verdient hat, muss ebenfalls dafür sorgen, dass ein digitaler Nachlass ausführlich geregelt wird.

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Im Zentralen Testamentsregister werden Angaben erfasst, die sich auf die Person des Erblassers beziehen. Zudem werden Daten erfasst zum Verwahrort und zur Urkunde. Eine Speicherung zum Inhalt der Urkunde oder zur Erbfolge geschieht hingegen nicht. Deshalb kann der letzte Wille auch nicht öffentlich eingesehen werden. Denn die eigentliche Urkunde, also die Testamentsniederschrift, bleibt beim Notar oder beim Amtsgericht. Privat gelagerte Niederschriften zu Hause oder bei Bekannten werden nicht registriert.

Wer hat Zugriff auf die Daten beim Zentralen Testamentsregister?

Zugriff auf die Daten haben lediglich Amtsträger wie Gerichte, Notare oder Anwälte. Sie müssen ein Geschäftszeichen angeben und zudem das Einverständnis des Erblassers vorliegen haben. Dieses Einverständnis muss selbstverständlich zu Lebzeiten abgegeben wurden sein.

Fallen Gebühren an?

Für die Registrierung des Testaments im Testamentsregister fallen 15 Euro an (dieser Wert kann abweichen). Es ist eine einmalige Leistung, die direkt bei der Registrierung zu entrichten ist. Nicht relevant ist hierbei, wie lange der Eintrag dort gilt. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, die für immer Bestand hat.

Was muss berücksichtigt werden?

Das Erbe darf nicht dem Zufall überlassen werden. Es ist immer günstig, wenn ein juristischer aber auch ein steuerlicher Ratschlag angenommen wird. Nicht nur dann, wenn hohe Vermögenswerte vorliegen. Viele Erblasser sind mit dem Aufsetzen ihres letzten Willens überfordert. Sie bedenken die Konsequenzen für die Erben nicht. Und deshalb fällt es im Nachgang auch schwer, den Nachlass ordentlich zu regeln.

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Hier Streitigkeiten zu vermeiden, ist immer wichtig. Treten sie trotz allem auf, wäre für diese Streitigkeiten die Widerspruchsregelung anzuwenden. Allerdings ist diese Widerspruchsregelung immer mit einer zeitlichen Verzögerung gleichzusetzen. Und das will natürlich niemand, der eine Erbschaft erwartet. Deshalb im Vorfeld alles genau klären, damit es im Nachgang nicht zu Streitigkeiten kommt. Es gibt viele Anlaufstellen, die ausführlich beraten. Diese Beratung muss nicht teuer sein. Sie schafft aber Klarheit und hilft dabei, alles ordnungsgemäß zu regeln.


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Titel: Photo by bruce mars on Unsplash, Small: Photo by Windows on Unsplash, Photo by Ryunosuke Kikuno on Unsplash

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Comments (14)

  1. Paul Krampe 1 Jahr vor

    Ich habe mir schon oft Gedanken gemacht, dass es sinnvoll sein kann, ein Testament zu verfassen. Ich habe dabei bisher nur an den materiellen Nachlass gedacht. Es erscheint mir aber nur logisch, dass auch der digitale Nachlass mit aufgenommen werden muss, damit die Erben später auch alles auf einen Blick finden. Ich werde mich auf jeden Fall beim Notar dazu beraten lassen. Vielen Dank für die Informationen.

  2. Finja 1 Jahr vor

    Vielen Dank für den guten Blog! Ich wusste nicht, dass es zum Testamentsregister noch so viel zu wissen gibt. Diese Informationen haben mir sehr weitergeholfen.

  3. Florian Farber 2 Jahren vor

    Bisher habe ich mich noch nicht um mein Testament gekümmert. Wichtiger Hinweis war, dass das Testamentsregister eine digitale Form eines Testamentes ist. Ich werde mich weiterhin für das Thema informieren.

  4. Emma 2 Jahren vor

    Es ist gut zu wissen, dass Sie Ihr Testament in einem zentralen Register aufbewahren lassen können. Mein Mann und ich möchten alle Vorkehrungen für unseren Tod und unsere Bestattung treffen. So können wir sicher sein, dass sich unsere Kinder keine Sorgen machen müssen, wenn uns etwas zustoßen sollte. Wir werden bald ein Testament aufsetzen und es registrieren lassen!

  5. Otto 2 Jahren vor

    Ich wollte schon immer mehr wissen über das Testamentsregister. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.

  6. Kyra 2 Jahren vor

    Sie sagen hier viele wichtige Dinge. Ich denke, jeder kann daraus etwas lernen. Kurzum, ein Beitrag, den jeder zum Testamentsregister lesen sollte.

  7. Marlon Weber 2 Jahren vor

    Ich habe ein Haus geerbt. Dabei wusste ich nicht, dass man bei einem Erben immer juristische Unterstützung nehmen sollte. Für weitere Hilfe werde ich einen guten Anwalt suchen.

  8. Dietrich 2 Jahren vor

    Die Informationen, die Sie hier zum Testamentsregister mitteilen, sind sehr übersichtlich. Jetzt sollte ich eine bessere Entscheidung treffen können. Meiner Meinung nach sollte man dies immer auf eine gut informierte Weise tun.

  9. Ada 2 Jahren vor

    Das ist genau das, was ich zum Thema Testamentsregister gesucht habe. Ich werde es mit meinem Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!

  10. Lea Mühlich 2 Jahren vor

    Es stimmt, dass ein Testament zwingend notwendig ist, damit der Nachlass im Sinne des Verstorbenen weitergereicht wird. Bei Bekannten von mir gab es da Schwierigkeiten, sodass sie zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht gegangen sind. So hat es sich dann allerdings geklärt.

  11. Martin Lobinger 2 Jahren vor

    Gut zu wissen, dass für die Registrierung des Testaments im Testamentsregister 15 Euro einmalig anfallen. Mein Opa möchte seinen Nachlass durch Testament regeln und dieses im Testamentsregister anmelden. Er findet den einmaligen Preis von 15 Euro für die Registrierung des Testaments total fair.

  12. Tyler Padleton 2 Jahren vor

    Danke für diesen Beitrag über Testamentsregister. Mein Onkel möchte ein Testament aufsetzen und hat mich gebeten, ihm dabei zu helfen. Guter Hinweis, dass das Nachlassgericht nicht dafür zuständig ist, sich mit Erben auseinanderzusetzen.

  13. Gut zu wissen, dass für die Registrierung des Testaments im Testamentsregister 15 Euro anfallen. Mein Opa hat neulich ein eigenes Testament entworfen. Er freut sich, dass er für dessen Registrierung im Testamentregister nur 15 Euro zu zahlen hätte.

  14. Gut zu wissen, dass das Nachlassgericht nicht dafür zuständig, sich mit Erben auseinanderzusetzen, sondern als Nachlassverwalter für die Nachlasspflegschaft verantwortlich ist und die Erben über die Urkunde informiert. Mein Opa möchte ein Testament für seine Enkel sowie für seinen Sohn, meinen Vater, hinterlassen. Er hofft, dass das Nachlassgericht gewissenhaft den Nachlass pflegen wird.

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