Niemand kommt ohne Social-Media-Konten aus – doch was passiert nach dem Tod?

Niemand kommt ohne Social-Media-Konten aus – doch was passiert nach dem Tod?
16. Februar 2021 hejlife
In Social Media
Niemand kommt ohne Social-Media-Konten aus - doch was passiert nach dem Tod?

Jedem ist Social-Media ein Begriff. Innerhalb der sozialen Netzwerke bewegen sich mittlerweile unzählige Menschen und posten dort täglich ihre Neuigkeiten. Sie gehören immer mehr zum Alltag dazu. Doch was ist, wenn ein Profilinhaber stirbt? Was es vor dem Ableben zu klären gibt, sagen wir in diesem Artikel.

Wir alle nutzen Social-Media

Du bist sicherlich auch bei mindestens einem sozialen Netzwerk angemeldet und hast dort ein Benutzerkonto eingerichtet. Vielleicht hast du auch mehrere Online-Konten. Du pflegst deinen Account täglich und postest dort Fotos, Storys und vieles mehr. Selbstverständlich likest du auch die Beiträge deiner Freunde und stöberst auf ihren Profilen oder unterhältst dich mit ihnen. Wir kommentieren auch alle Posts, die von Bekannten veröffentlicht werden. Kannst du dir noch vorstellen, wie es vor Facebook und Co. war? Nein? Das können die meisten Nutzer nicht mehr. Die sozialen Netzwerke gehören zu unserem Alltag so fest dazu wie das Duschen und Zähneputzen.

Klar, sie bringen uns viel Abwechslung, weil dort auch Spiele aus verschiedenen Kategorien angeboten werden. Damit vertreibt sich manch einer die Mittagspause oder füllt langweilige Zeiten auf.

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Social-Media aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – unsere Online-Konten

Wer heute kein Benutzerkonto in den sozialen Netzwerken hat, der gehört fast schon zu einer Minderheit. Kennst du jemanden, der nicht bei Google, Instagram, Facebook oder Twitter angemeldet ist? Vermutlich nicht. Das hat auch seinen Grund, denn die sozialen Netzwerke bieten uns eine moderne Form der Unterhaltung. Seit dem Zeitalter der neuen Medien und des Internets tun sich immer mehr und neue Möglichkeiten der Kommunikation auf. Mittlerweile kennen wir uns alle bestens aus, wie wir mit unserem Account umgehen müssen. Bereits nach einem Tag Abstinenz merken wir, wie uns die Social-Media fehlt.

Wir machen uns kaum Gedanken darüber, was mit unseren Konten passiert, wenn wir sterben. Doch wir sollten für den Fall unseres Todes früh genug die Modalitäten organisieren, die notwendig sind, die Accounts stillzulegen.

Mehr zum Thema Social Media – Was gibt es bei Social Media und dem Nachlass zu beachten?

Aber was ist, wenn man stirbt, niemand denkt an das „danach“

Digitaler Nachlass, hast du schon einmal davon gehört? Diese Form von Nachlass beschäftigt sich mit der Handhabung deiner sozialen Netzwerkkonten nach deinem Ableben. Es ist empfehlenswert, jemandem aus deiner Familie den Zugriff zu gewähren und ihm das Kennwort zu verraten. Doch wobei handelt es sich beim digitalen Nachlass eigentlich genau?

Wer ein Erbe antritt, nutzt die Pflichten und Rechte des Verstorbenen. Das ist nicht nur bei materiellen Nachlässen so, sondern auch bei Online-Konten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Juli 2018 geregelt. Elektronisches Erbe ist wie das materielle Erbe zu behandeln. Im selben Urteil sprach er den Eltern eines verstorbenen Kindes zu, auf das Benutzerkonto von Facebook zugreifen zu dürfen. Es zählt als digitales Erbe. Zu unterscheiden ist das Zugriffsrecht allerdings vom Nutzungsrecht. Die Familie darf keine neuen Inhalte posten oder welche ändern. Besser ist es jedoch, schon vorzusorgen und das digitale Erbe zu organisieren und das Kennwort für die Konten an eine Vertrauensperson weiterzugeben.

Das gilt auch für verschiedene E-Mail-Konten wie Web.de und GMX. Diese sind vererbbar. Deine Erben dürfen sich in deinen Account einloggen und es entweder schließen, oder weiter verwenden. Doch das ist nicht bei allen Anbietern der Fall. Dann ist es nur möglich, es löschen zu lassen. Erben dürfen aber zufällig gefundene E-Mails auf dem Computer des Toten lesen.

Für die Profile in den sozialen Netzwerken gilt der sogenannte postmortale Persönlichkeitsschutz. Er beinhaltet, dass die Familie mögliche Inhaltsveränderungen durch andere Personen verbieten darf. Werden die Persönlichkeitsrechte verletzt, dürfen Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei Google verhält es sich noch etwas anders. Zum Regeln des digitalen Erbes können die tatsächlichen Nutzer schon zu Lebzeiten bestimmen, was mit dem Benutzerkonto geschehen soll. Die Einstellungen erfolgen im Kontoinaktivitäts-Manager. Hier lässt sich eine Vertrauensperson eintragen, die dann nach dem Tod die Kopien aller relevanten Daten erhält. Das passiert vollkommen automatisch. Es lässt sich außerdem definieren, wer auf welche Informationen zugreifen darf.

Mehr zum Thema Der Nachlass – Was ist ein Nachlass?

Man sollte heute schon für morgen vorsorgen

Wenn du deinen Angehörigen Arbeit und Ärger nach deinem Ableben ersparen möchtest, solltest du dein digitales Erbe bereits jetzt regeln. Das gibt dir auch ein gutes Gefühl, denn du kannst exakt bestimmen, wer deine Online-Konten einsehen darf. Hinterlege für sie alle Passwörter und Zugangsdaten für soziale Netzwerke, E-Mail-Konten und weitere Online-Dienste. Damit erleichterst du ihnen das Zugreifen. Das Kennwort kannst du aufschreiben und mit dem Testament aufbewahren. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Daten auf einem USB-Stick zu speichern und sicher zu lagern.

Du kannst zudem einen digitalen Erbeplaner festlegen. Stelle ihm eine Vollmacht aus, damit die Person deiner Wahl das digitale Erbe problemlos antreten kann. Darüber hinaus kannst du in der Entscheidungsbefugnis angeben, wie die bestimmte Person mit deinem Erbe verfahren soll. Teile mit, was mit den Online-Konten geschehen soll und welche Daten eliminiert werden dürfen.

Digitaler Nachlass sollte unbedingt rechtzeitig geregelt werden. Zu diesem Zweck gibt es digitale Nachlassdienste. Durch diesen Service kannst du ebenfalls bestimmen, wer nach deinem Ableben Zugriff auf die Social-Media-Konten hat.

Mehr zum Thema Digitaler Nachlass – Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

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