Patientenverfügung: Warum sollte jeder eine Patientenverfügung haben?

Patientenverfügung: Warum sollte jeder eine Patientenverfügung haben?
6. Juli 2021 hejlife
In Vorsorge
Patientenverfügung: Warum sollte jeder Patientenverfügung haben?

Eine Patientenverfügung sollte jeder Mensch haben.

Eine Patientenverfügung ist schnell aufgesetzt und zur Vorsorge im Falle eines Not- oder Pflegefalles absolut relevant. Und dennoch gehört die Patienten- oder Betreuungsverfügung nicht unbedingt zu den liebsten Themen der Deutschen. Warum eine Betreuungs- und Patientenverfügung so wichtig ist und worauf Du dabei achten musst, erfährst Du hier.

Mehr zum Thema Was ist eine Patientenverfügung?

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Man weiß nicht, was die Zukunft bringt

Einer der wichtigsten Gründe für eine Patientenverfügung oder Pflegevollmacht, der gleichzeitig aber auch häufig zur Meidung des Themas führt, ist die Unvorhersehbarkeit unserer Zukunft. Eine Patientenverfügung ist eine Vollmacht, die dann greift, wenn Du nicht mehr in der Lage bist, Deinen eigenen Willen äußern zu können. Und genau diese Vorstellung ist beunruhigend. Gleichzeitig ist die Vorstellung aber noch beunruhigender, dass Du Dich in so einer Lage befindest und andere Menschen darüber entscheiden, was mit Dir passiert. Das betrifft medizinische und pflegerische Maßnahmen. Im besten Fall wirst Du niemals in diese Situation geraten. Falls aber doch, ist es wichtig, dass Du Dich zuvor hinreichend abgesichert hast.

Mehr zum Thema Patientenverfügungen – Die Patientenverfügung für den Fall der Fälle.

Entlastung der Angehörigen

Ohne Patientenverfügung muss gegebenenfalls die Familie entscheiden, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen zum Tragen kommen sollen. Das kann belastend und überfordernd sein. Insbesondere dann, wenn eine Entscheidung schnell getroffen werden muss. Nicht selten machen sich Familienmitglieder im Nachhinein Vorwürfe, weil sie nicht wissen, ob sie im Augenblick richtig entschieden haben. Eine Patientenverfügung kann Deinen Angehörigen diese Last abnehmen.

Selbstbestimmung auch bei Geschäftsunfähigkeit

Wenn Du aufgrund einer gesundheitlichen Situation geschäftsunfähig wirst, hast Du keinerlei Möglichkeiten mehr, mitzubestimmen. Außer Du hast dies bereits bei voller Geschäftsfähigkeit entschieden. Das betrifft sowohl die Betreuungs-, als auch die Patientenverfügung bzw. die Vorsorgevollmacht. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht. Über diese Verfügung hat man die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, welche Person zur Betreuungsperson bestimmt wird, die meist alle finanziellen Angelegenheiten und Gesundheits-Fragen für Dich regeln wird. Das Betreuungsgericht überprüft, ob die Person Entscheidungen nach Deinem Willen trifft. Eine Vorsorgevollmacht funktioniert ähnlich, nur dass die bestimmte Person nicht vom Betreuungsgericht überprüft wird und die wirksame Vollmacht damit unmittelbar gültig ist. Die Patientenverfügung bestimmt die medizinischen und pflegerischen Maßnahmen.

Leben statt nur Überleben

Auch wenn Du auf der Intensivstation liegst oder an einer unheilbaren Krankheit leidest, gibt es Unterschiede in den Behandlungsmöglichkeiten. Die Palliativmedizin kommt zum Einsatz, wenn eine Heilung nicht mehr möglich und die Lebenserwartung aufgrund der fortgeschrittenen Krankheit begrenzt ist. Zu diesem Zeitpunkt kommt es bei der Palliativmedizin darauf an, die Schmerzen und Beschwerden des Patienten zu lindern und das Wohlbefinden zu bewahren. Eine bedarfsdeckende palliativmedizinische Versorgung ist derzeit noch nicht gegeben. Außerdem steht diese manchmal im Widerspruch zu intensivmedizinischen Behandlungsmethoden, die darauf abzielen, Dein Leben um jeden Preis zu verlängern. Deswegen ist es wichtig, dass Du Dich mit dem Thema auseinandersetzt und Dir überlegst, ob Du im Ernstfall palliativmedizinische Versorgung bevorzugst. Falls Du das möchtest, sollte das in Deiner Patientenverfügung schriftlich und konkret festgelegt sein.

Organspende: Ja oder Nein?

Das Thema Organspende ist umstritten. Bisher gilt die Entscheidungslösung. Nur wenn der Patient zu Lebzeiten zugestimmt hat, dürfen Organe und Gewebe entnommen werden. Liegt keine Entscheidung vor, können die Angehörigen entscheiden. Im Gespräch waren jedoch auch immer wieder Widerspruchslösungen, die auch in Ländern wie beispielsweise in England, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Schweden und Spanien zum Einsatz kommen. In Zukunft könnte sich die Rechtslage also auch in Deutschland noch ändern. Egal, ob man Organspender sein möchte oder nicht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auch diese Entscheidung in einer Patientenverfügung festhalten lassen. Zwar gibt es auch Organspendeausweise. Diese sind jedoch rechtsgültige, aber keine amtlichen Dokumente. Der Wille kann nur ausgeführt werden, wenn Du den Ausweis immer bei Dir trägst. Eine Patientenverfügung liegt normalerweise aber schon früher vor, da Du darin auch die medizinischen und pflegerischen Maßnahmen festlegst. Auch mit dieser Entscheidung kannst Du Deine Familie im Ernstfall entlasten.

Mehr zum Thema Organspende – Kann ich selbst über eine Organspende entscheiden?

oder Was ist ein Organspendeausweis

Rechtsgültigkeit Deines Willens

Du hast schon einmal mit Deinen Angehörigen darüber gesprochen, welche Maßnahmen im Notfall ergriffen werden sollen? Das ist zwar schön und gut, hilft Dir aber im Ernstfall nicht. Du musst eine konkret formulierte, schriftliche Patientenverfügung haben, damit Dein Wille auch berücksichtigt werden kann. Mit konkret ist gemeint, dass wirklich Maßnahmen genannt werden müssen, die explizit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Aussagen wie „Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind unzureichend. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Jahr 2016 entschieden. Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, dann formuliere möglichst genau. Es gibt dazu viele Vordrucke und Textbausteine, die sich verwenden lassen. Eine Patientenverfügung ohne Notar ist übrigens auch gültig. Allerdings ist Deine Unterschrift auf dem Dokument erforderlich. Teile Angehörigen mit, wo sich Deine Patientenverfügung befindet und hinterlege im Geldbeutel einen Zettel, der darauf hinweist, dass eine Patientenverfügung existiert.

Fazit: Deswegen sollte jeder eine Patientenverfügung haben

Wie Du gesehen hast, gibt es verschiedene Gründe, die für die Relevanz einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung bzw. Vorsorgevollmacht sprechen. Auch wenn das Thema unangenehm sein mag, gehört sie wie die Formulierung des letzten Willens zum Leben. Es ist eine Sache, mit der wir uns alle beschäftigen müssen, denn niemand kann vorhersagen, dass man sich nicht irgendwann in so einer Situation wiederfindet. Umso entlastender ist die Tatsache zu wissen, dass man für den Fall der Fälle bereits vorgesorgt hat.

 

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Comment (1)

  1. Peter 12 Monaten vor

    Danke für die Informationen in diesem Artikel. Eine Bestattungsvorsorge kann auch getroffen werden. So kann sicher gegangen werden, dass sie gewünschte Bestattungsart auch durchgeführt wird. Mir ist es wichtig Feuerbestattet zu werden, meine Familie hätte aber lieber einen Ort, an dem sie trauern kann.

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