Patientenverfügungen – Die Patientenverfügung für den Fall der Fälle.

Patientenverfügungen – Die Patientenverfügung für den Fall der Fälle.
6. April 2020 hejlife
In Allgemein, Vorsorge
Patientenverfügungen - Alles für den Fall der Fälle regeln

Was ist eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung – die Willenserklärung für medizinische Zwecke. Eine Willenserklärung gegenüber Ärzten und Pflegekräften in vollem Umfang abzugeben funktioniert nur mit einer Patientenverfügung. Besonders bei komplexen medizinischen Einschränkungen können Patienten ohne Verfügung ihren Willen nicht äußern.

Mit der Patientenverfügung werden medizinische Maßnahmen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit der Verlängerung des Lebens stehen. In der Regel werden diese im Rahmen einer Patientenverfügung verweigert. Jedoch ist es möglich, individuelle Vereinbarungen zu treffen.

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Warum ist diese Verfügung wichtig?

Seit dem 1. September 2009 ist es gesetzlich möglich, in schriftlicher Form eine Patientenverfügung zu hinterlegen. Sie klärt im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit, welche unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen durchgeführt werden. Hier geht es nicht darum, ob Blut abgenommen werden darf oder nicht. Es geht darum, dass Untersuchungen abgelehnt oder explizit verlangt werden. Beispielsweise dann, wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht. Der Patient ist mit der Patientenverfügung in der Lage, ärztliche Eingriffe und Heilbehandlungen zu untersagen oder einzuwilligen. So müssen die Angehörigen nicht entscheiden und der Wille des Patienten wird immer berücksichtigt.

Damit die Patientenverfügung greift, muss der Patient bei der Verfassung der Verfügung volljährig und geschäftsfähig sein. Er muss zudem bei der Erstellung der Patientenverfügung einwilligungsfähig sein. Er darf nicht so eingeschränkt in seiner geistigen und gesundheitlichen Situation sein, dass er nicht mehr weiß, was er macht.

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Wie setzt man eine Patientenverfügung auf?

Eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung muss in schriftlicher Form vorliegen. Sie muss eigenhändig aufgesetzt oder zumindest eigenhändig unterschrieben werden. Noch besser ist es, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurde. Bei einer notariellen Beglaubigung besteht der Vorteil, dass die Vollmacht in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einsortiert wird. So kann sie immer wieder abgerufen werden, ohne dass sie in Papierform beim Arzt eingereicht werden muss.

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Was muss in der Patientenverfügung stehen?

Wie bei einer Pflegevollmacht muss auch die Patientenverfügung sehr detailliert sein. Nur so funktioniert sie und bringt die Familie im Falle eines Falles nicht in Erklärungsnot. Es müssen alle medizinischen Leistungen aufgezählt werden, die explizit nicht gewünscht werden. Es muss auch aufgezählt werden, wann diese medizinischen Leistungen nicht gewünscht werden. Zudem muss das Dokument den Namen des Patienten, das Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift des Patienten enthalten.

Es gibt im Internet Vorlagen für Patientenverfügungen. Diese sind als Orientierung durchaus empfehlenswert. Besonders, um den rechtlichen Rahmen einzuhalten und um sicherzustellen, dass am Ende die gewünschten Leistungen tatsächlich erbracht werden. Ärzte sind an eine Patientenverfügung gebunden. Aber nur dann, wenn diese auch rechtlich bindend ist. Deshalb reicht es nicht aus, wenn geschrieben wird, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht gewünscht werden. Es muss geschrieben werden, wann diese nicht gewünscht werden. Und welcher Zustand beim Patienten vorliegen muss, damit ein Ausschluss solcher Maßnahmen greifen kann. Zudem muss formuliert werden, welche weiterführenden Maßnahmen überhaupt in Betracht gezogen werden.

Eine knifflige Angelegenheit

Es wird immer wieder von der Patientenverfügung gesprochen und wie wichtig diese ist. Und sie ist wirklich wichtig, wenn man seinen Willen bei einer medizinischen Versorgung durchsetzen will. Allerdings ist es nicht so einfach, eine solche Verfügung beziehungsweise Vorsorge zu erstellen. Denn der Inhalt ist wichtig. Hier gilt es, sich eventuell im Vorfeld beraten zu lassen. Die Verfügung kann gemeinsam mit einem Anwalt oder mit einem Notar aufgesetzt werden. Auch der Hausarzt hilft, die richtigen Worte für die Patientenverfügung zu finden.

Ferner ist es sinnvoll, diese beim Hausarzt zusätzlich zu hinterlegen. Ebenso muss die Verfügung bei einem Familienangehörigen zu finden sein, damit dieser im Falle des Falles zeitnah die Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen informiert.

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Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by Drew Hays on Unsplash

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