Nachlassgericht und digitale Vollmacht

Nachlassgericht und digitale Vollmacht
24. November 2020 hejlife
In Allgemein
Nachlassgericht und digitale Vollmacht

Wir haben bereits den einen oder anderen Beitrag zum Thema Nachlassgericht und digitale Vollmacht auf hejlife veröffentlicht. In diesem Beitrag möchten wir zu den drei häufigsten Fragen kurz Bezug nehmen. Wenn Ihr weitere Fragen zu einem Thema habt sendet uns diese Fragen gerne zu: Kontakt

Wann meldet sich das Nachlassgericht?

Im Personenstandsgesetz nach § 28 PStG ist geregelt, dass man als Mitbewohner oder als Eigentümer einer Wohnung oder Wohngemeinschaft verpflichtet ist, in der sich der entsprechende Sterbefall ereignet hat, spätestens am dritten folgenden Werktag den Todesfall bei dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Mehr zum Thema Was ist ein Nachlassgericht?

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Wie kann man am Nachlassgericht ein Erbe ausschlagen?

Ist man Erbe, so muss man sich beim Nachlassgericht am eigenen Wohnort (der eingetragene Wohnsitz) oder beim letzten Aufenthaltsort des Erblassers persönlich vorstellen und dort ausweisen um ein Erbe ausschlagen zu können. Im Amtsgericht, indem sich das Nachlassgericht üblicherweise befindet, wird die Ablehnung dann zu Protokoll gegeben und festgehalten.

Mehr zum Thema Der Nachlass – Was ist ein Nachlass?

Was ist unter dem digitalen Nachlass zu verstehen?

Hinterlässt eine verstorbene Person digitale Daten, dies müssen keine personenbezogene Daten sein, so handelt es sich hierbei grundsätzlich um den digitalen Nachlass. Zugänge zu sozialen Netzwerken und dort befindliche Daten, wie z.B. Fotos, aber auch E-Mail-Postfächer und die dort gespeicherten E-Mails. Aber Achtung, diese digitalen Nachlässe geraten immer wieder in Vergessenheit, auch deshalb weil Erben keinen Zugang zu diesen Daten haben, aufgrund fehlender Kenntnis über diese Daten und Kennwörter.

Mehr zum Thema Digitaler Nachlass – Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

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Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Titel: Photo by Erin Agius on Unsplash, Photo by Vlad Zaytsev on Unsplash

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