Gesetzliche Erbfolge – Wie ist die Erbfolge in Deutschland geregelt

Gesetzliche Erbfolge – Wie ist die Erbfolge in Deutschland geregelt
24. August 2020 hejlife
In Vermächtnis
Gesetzliche Erbfolge - Wie ist die Erbfolge in Deutschland geregelt

Die gesetzliche Erbfolge kommt dann zum Tragen, wenn ein Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat, in dem er verfügt, wie mit seinem Nachlass zu verfahren ist. Dabei gibt es sehr konkrete Regeln, die hier verständlich im Detail erläutert werden.

Die fünf Ordnungsstufen der infrage kommenden Erben

Zunächst einmal gibt es noch weitere Fälle, in denen die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt. Dies ist nämlich auch dann der Fall, wenn die zunächst vorgesehenen Erben das Erbe ausschlagen, wenn nur ein Teil des Erbes durch den Verstorbenen geregelt wurde oder wenn dessen Wünsche erfolgreich auf juristischem Wege angefochten wurden.

Was besagt nun die in Deutschland gültige Erbfolgeregelung, welche in den Paragraphen 1924 bis 1936 des BGB geregelt ist? Im Prinzip sieht die gesetzliche Erbfolge allein direkte Verwandte oder den verbliebenen Ehegatten als Erben vor.

Das Gesetz unterscheidet hier fünf Gruppen von Personen, die in der gesetzlichen Regelung als Mitglieder der Erben 1. Ordnung, 2. Ordnung usw. bezeichnet werden.

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Die potenziellen Mitglieder dieser fünf verschiedenen Ordnungsstufen sehen wie folgt aus:

1. Ordnung
Alle direkten Nachkommen des Verstorbenen. Das sind alle eigenen Kinder, sowohl eheliche als auch uneheliche sowie adoptierte, dazu alle Enkel, Urenkel und falls vorhanden auch weitere Enkel. Dazu zählen allerdings keine Stiefkinder oder sogenannte Ziehkinder.
2. Ordnung
Zu dieser Gruppe zählen die Eltern des Verstorbenen sowie deren “Abkömmlinge”, wie es im Gesetz heißt. Also die Kinder der Eltern, was dann Schwester und Brüder des Verstorbenen bedeutet. Sollten beide Elternteile zum Todeszeitpunkt noch leben, erben deren Kinder allerdings nichts und die Eltern alles. Lebt jedoch nur ein Elternteil, erhält dieser die Hälfte des Erbes, die andere Hälfte wird unter den Kindern des verstorbenen Elternteils aufgeteilt. Andersherum gilt aber auch: Leben beide Eltern nicht mehr, erhalten deren Kinder den kompletten Erbanteil der verstorbenen Eltern.
3. Ordnung
Das sind die Großeltern des Verstorbenen und wiederum deren “Abkömmlinge”, also direkte Kinder, nach der unter 1. genannten Interpretation (keine Stief- oder Ziehkinder).
4. Ordnung
Unter die 4. Ordnung fallen die noch lebenden Urgroßeltern, bzw. wiederum deren Kinder.
5. Ordnung
Alle noch weiteren lebenden “Voreltern” des Verstorbenen und auch hier deren “Abkömmlinge”.

Entscheidend ist dabei, dass diese Ordnung Aussagen darüber trifft, wer überhaupt in welcher Konstellation erbberechtigt ist. Wichtig zu wissen ist, dass ein vorhandenes Mitglied einer bestimmten Ordnungsgruppe alle durch dieses mit dem Verstorbenen in Verwandtschaft übrigen Mitglieder vom Erbe aus. Eine Enkelin kann also nichts erben, solange ihre Mutter und damit die Tochter des Verstorbenen noch lebt. Interessanterweise ist auch erbberechtigt, wer zum Zeitpunkt des Todes noch nicht geboren ist, aber bereits gezeugt wurde. Nichteheliche Kinder wurden hingegen erst mit einer Gesetzesänderung im Jahr 1970 den ehelichen Kindern in Bezug auf den Erbanteil gleichgestellt.

Auch die digitalen Hinterlassenschaften fallen unter diese Erbregelung

Schon immer galt, dass es wichtig ist, für diese Zwecke einen Nachlasskontakt zur Verfügung gestellt zu haben. Nicht ganz unwichtig in der heutigen Zeit aber auch: Inzwischen existiert bei vielen Erblassern auch ein digitaler Nachlass. Wie man damit verfährt, als Erblasser, aber auch als potenzieller Erbe, sollte man rechtzeitig geklärt haben. Nicht gerade wenige Menschen entfalten ihr Leben – ob in beruflicher oder privater Hinsicht oder in beidem – heutzutage gerne im Internet oder auch nur schlicht auf den eigenen Speichermedien in digitaler Form. Deshalb ist es ratsam, sich ebenso rechtzeitig zu überlegen, wem man eine digitale Vollmacht für seine Daten erteilt. Dieser Aspekt der Vorsorge für den Todesfall wird immer wichtiger – schließlich können beträchtliche Teile eines Erbes heutzutage nur in digitaler Form vorliegen, ohne dass sie deshalb von geringerem Wert wären. Auch für diese digitalen Anteile eines Erbes gilt natürlich, dass sie entsprechend der hier dargestellten Regelung der gesetzlichen Erbfolge an potenzielle Erben übergehen.

Nur, wenn nach all diesen Regelungen keine Person gefunden werden kann, der das Erbe zusteht, fällt das Erbe an den Staat. Dieser ist übrigens nicht dazu berechtigt, ein solches abzulehnen.


Hinweis: Unsere Beiträge sind keine Rechtsberatung, für rechtliche Fragen sprich bitte mit einem Anwalt oder Notar. Fotohinweis: Photo by Phillip Goldsberry on Unsplash, Photo by Isaac Quesada on Unsplash

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Comments (3)

  1. Ich suche grade nach Informationen zum Thema Erbrecht. Ich wollte heraus finden, ob ich ein Testament brauche oder die gesetzliche Erbfolge mir schon zu sagt. Interessant, dass es hier 5 „Ordnungen“ gibt. Gut, dass die erste Ordnung die direkten Nachkommen mit einbezieht.

  2. Tyler Padleton 3 Jahren vor

    Danke für den Beitrag über die Regelung der Erbfolge in Deutschland. Meine Cousine hat demnächst einen Termin bei einem Notar, bei dem es um das Erbe ihrer verstorbenen Mutter geht. Deshalb interessiere ich mich für dieses Thema. Interessant, dass es bei vielen Erblassern heutzutage auch einen digitalen Nachlass gibt.

  3. Karl Heinrich 3 Jahren vor

    Meine Großeltern möchten ihr erbrecht geklärt wissen und wollen sich genau erkunden. Mir war nicht bewusst, dass es diese Ordnungsstufen gibt. Meine Großeltern wollen vieles an uns Enkelkinder vererben, aber da müssen wir die einzelnen Stufen beachten. Ich werde mit meinen Großeltern mal zum Anwalt gehen um genau über die Erbfolge zu sprechen.

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