[…] Zu dem Vermögen gehören nicht nur alle körperlichen, geldwerten Güter, sondern vielmehr auch Online-Zugänge wie zum Beispiel bei Facebook, Instagram und Google. Dass digitale Konten vererbbar sind, ist aber noch gar nicht so lange klar. Der Bundesgerichtshof hat in einer Leit-Entscheidung im Jahr 2018 entschieden, dass digitale Profile mit dem Tod auf die Erben übergehen. Dabei wurde das Erbrecht der Erben gegenüber dem Fernmeldegeheimnis der digitalen Kommunikationspartner miteinander abgewogen. […]
Siehe auch unseren Beitrag zum Thema Digitaler Nachlass
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