Das Nachlassgericht ist für die Abwicklung einer Erbschaft zuständig. Es ist jedoch keine zentrale Anlaufstelle. Jedes Nachlassgericht hat einen festen Aufgabenkreis, der innerhalb vom Gesetz klar definiert ist. Gibt es Auseinandersetzungen um die Erbschaft zwischen den einzelnen Erbberechtigten, müssen diese Auseinandersetzungen abseits des Nachlassgerichts geklärt werden. Dafür ist das Gericht nicht zuständig.
Siehe auch unseren Beitrag zum Thema Was ist ein Nachlassgericht?
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